Stripe-Connect-Bedingungen
Modul-spezifische Zusatzbedingungen für das PoS-/Kassensystem mit Stripe Connect. Gelten zusätzlich zu AGB, Datenschutz und AVV.
Inhalt
Auf einen Blick
Zahlungsdienstleister
Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland)
Vertragsmodell
Marketplace / Connected Account
KYC/AML-Pflichten
Bei Kunde, vor erster Auszahlung
PCI-DSS
Erfüllt durch Stripe (Level 1)
Drittland-Transfer
Nein (EU-Sitz Irland)
Externe Referenzen: Stripe Services Agreement · Restricted Businesses · Preisliste
§ 1 · Geltungsbereich und Zustimmung
Diese Stripe-Connect-Zusatzbedingungen gelten für Kunden, die das ClickCandit-Kassensystem (PoS-Modul) aktivieren. Sie ergänzen die AGB, die Datenschutzerklärung und den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Mit der Aktivierung des PoS-Moduls schließt der Kunde zusätzlich ein eigenes Vertragsverhältnis mit Stripe Payments Europe, Ltd. ab (Stripe Services Agreement). ClickCandit ist hierbei lediglich Plattform-Vermittler (Connected Account Platform).
§ 2 · Stripe als Zahlungsdienstleister
Stripe ist ein autorisiertes Zahlungsinstitut (regulated under the European Union Payment Services Directive 2 — PSD2). Stripe verarbeitet alle Zahlungstransaktionen, Auszahlungen und Erstattungen.
Stripe-Dienste, die im PoS-Modul integriert sind:
- Stripe Connect Express — vereinfachte Onboarding-Strecke für Kunden
- Stripe Terminal — Hardware- und Software-SDK für Kartenterminals
- Stripe Payments — Akzeptanz von Karten- und Wallet-Zahlungen
- Stripe Payouts — Auszahlung auf das Bankkonto des Kunden
§ 3 · KYC, AML und Identitätsprüfung
Stripe ist gesetzlich verpflichtet, jeden Connected Account vor erster Auszahlung zu identifizieren (Know Your Customer, KYC) und auf Geldwäsche-Risiken zu prüfen (Anti-Money Laundering, AML).
Der Kunde verpflichtet sich:
- Vollständige und richtige Identitätsdaten anzugeben (Unternehmensname, Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte, Geschäftsadresse, Bankverbindung)
- Identitätsdokumente auf Anforderung von Stripe vorzulegen
- Änderungen der wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich an Stripe (oder über die Connected-Account-Verwaltung) zu melden
- Keine Transaktionen für Drittparteien abzuwickeln, die nicht zum eigenen Geschäftsbetrieb gehören
§ 4 · Verbotene Transaktionsarten
Stripe und ClickCandit untersagen Transaktionen, die gegen die Restricted Businesses Policy von Stripe verstoßen oder gesetzlich unzulässig sind. Dazu gehören insbesondere:
- Glücksspiel ohne entsprechende Lizenz
- Tabak-, Cannabis- oder Suchtmittelhandel ohne Lizenz
- Waffen, Munition, Spreng- oder Brandstoffe
- Pyramiden-Schemata, Ponzi-Geschäfte
- Adult-/Pornografie-Inhalte (außer mit expliziter Freigabe)
- Inhalte, die Kinder gefährden
- Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung
- Verstöße gegen Embargo- oder Sanktionslisten
§ 5 · Datenfluss und Datenschutz
Bei einer Kartenzahlung werden die Zahlungsdaten (PAN, Ablaufdatum, CVV) direkt vom Kartenterminal an Stripe übertragen. ClickCandit erhält weder Klartext-Kartendaten noch speichert sie zwischen. Dies ist eine Anforderung von PCI-DSS.
ClickCandit erhält von Stripe nur die Transaktionsmetadaten (Betrag, Status, Stripe-Referenz, Kartenmarke/letzte 4 Stellen), die zur Buchhaltung und zum Abgleich nötig sind.
Stripe Payments Europe, Ltd. hat ihren Sitz in Irland. Stripe ist Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO und besitzt einen aktuellen Data Processing Agreement (DPA), der zwischen Kunde und Stripe direkt geschlossen wird.
§ 6 · Gebühren und Anwendungs-Fee
Stripe erhebt für die Transaktionsabwicklung eigene Gebühren gemäß seiner aktuellen Preisliste (stripe.com/pricing). Diese Gebühren werden direkt von der Auszahlung an den Kunden abgezogen.
ClickCandit kann eine zusätzliche Anwendungs-Fee (Application Fee) erheben, die in den PoS-Einstellungen transparent angezeigt wird. Diese Anwendungs-Fee ist Teil des ClickCandit-Vertrages, nicht des Stripe-Vertrages.
§ 7 · Auszahlung und Reserves
Stripe zahlt das Guthaben des Kunden gemäß dem in der Connected-Account-Konfiguration eingestellten Rhythmus auf das hinterlegte Bankkonto aus (täglich, wöchentlich oder manuell).
Stripe kann in begründeten Fällen — insbesondere bei AML-Verdacht oder Chargeback-Risiken — eine Reserve einbehalten oder Auszahlungen pausieren. ClickCandit hat darauf keinen Einfluss.
§ 8 · Chargebacks und Rückerstattungen
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Lieferung von Waren und Dienstleistungen verantwortlich. Bei Streitfällen mit Endkunden (Chargebacks) trägt der Kunde die mit dem Vorgang verbundenen Stripe-Gebühren und potenzielle Rückbelastungen.
ClickCandit unterstützt den Kunden bei der Bereitstellung von Belegen für Chargeback-Disputes, kann aber den Ausgang nicht garantieren.
§ 9 · Haftungsbegrenzung
Für Schäden, die durch Stripe-Dienste, Ausfälle von Stripe, Auszahlungsverzögerungen oder AML-bezogene Kontosperren entstehen, haftet ClickCandit nur, soweit eigenes Verschulden vorliegt.
ClickCandit haftet insbesondere nicht für entgangene Gewinne durch Stripe-Reserves oder pausierte Auszahlungen.
§ 10 · Kündigung und Datenexport
Bei Beendigung der ClickCandit-Plattform-Nutzung bleibt der Stripe Connected Account des Kunden grundsätzlich bestehen. Der Kunde kann das Konto direkt über das Stripe-Dashboard weiternutzen.
Auf Wunsch unterstützt ClickCandit den Kunden bei der Migration der Transaktionsdaten in andere Buchhaltungssysteme (CSV/DATEV-Export).